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Häusliche Pflege und das Corona Virus

Das Corona Virus schafft Fakten – und diese müssen auch in der häuslichen Pflege Berücksichtigung finden. Ein zunehmender Teil der Zuhause vorgenommenen Pflege wird heutzutage durch ausländische Pflegekräfte geleistet. Die privaten Pflegekräfte stammen heutzutage oft aus Ungarn, Polen, Rumänien oder Tschechien.

 

 

Die in Deutschland tätigen Pflegekräfte aus Europa müssen heutzutage nicht nur in Belangen der Krankenpflege gut ausgebildet sein. Im Angesicht der derzeitigen Corona-Krise müssen sie auch bei der Pflege alter, bettlägeriger und pflegebedürftiger Menschen besondere Schutzmaßnahmen einhalten können. Zudem müssen Sprachbarrieren überwunden werden, die die Verständigung erschweren.

Das Problemfeld: die Pflege alter Menschen angesichts der Corona-Krise

Von der derzeitigen Corona-Epidemie ist die häusliche Pflegesituation genauso betroffen, wie die Pflege alter Menschen im Alters- und Pflegeheim. Das altersbedingt geschwächte Immunsystem und die bereits vorliegenden Erkrankungen bei älteren Menschen begünstigen bei einer Corona-Infektion einen schweren bis tödlichen Verlauf.

Der Pflegenotstand sorgt bereits seit Längerem dafür, dass unter den Pflegekräften niemand ausfallen darf. Die zusätzlichen Belastungen durch die grassierende Virus-Epidemie sind vom Pflegepersonal kaum noch zu stemmen. Schon wenn eine Pflegekraft in einem Pflegeheim in Verdacht gerät, mit Corona Viren infiziert zu sein, bricht die komplette Pflegekette zusammen. Folglich geraten auch die Angehörigen aller von Zuhause gepflegten Menschen zunehmend unter Druck. Auch sie sind vom Pflegenotstand betroffen.

Alte und pflegebedürftige Menschen gehören zu der Gruppe Menschen, die durch die Corona-Krise am schwersten betroffen sind. Momentane Problemfelder sind die zunehmend schwierige Versorgung mit Schutzkleidung sowie die hygienischen Anforderungen, die im häuslichen Bereich beachtet werden müssen. Problematisch kann aber auch werden, dass viele Familien im privater Initiative Pflegekräfte aus Polen, der Tschechei oder anderen europäischen Ländern einstellen.

Oftmals gehören die privat engagierten häuslichen Pflegekräfte einer inländischen Vermittlungs-Agentur an, nicht aber einem deutschen Pflegedienst. Das kann zu sprachlichen Barrieren und Verständnisproblemen führen. Vor allem aber werden die pflegerischen Standards nicht im gleichen Maße überwacht, wie es bei deutschen Pflegediensten üblich ist. Alles, was in der häuslichen Pflege geleistet werden soll, wird individuell abgesprochen. Prüfungen sind eher selten.

Ob die ausländischen Pflegekräfte in derselben Wohnung wie der Pflegebedürftige leben oder eine eigene Wohnung haben, ist unterschiedlich. Prekär ist, dass die eingestellten Pflegekräfte Kontakte nach außen haben. Sie können potenziell mit infizierten Menschen in Kontakt kommen und den Pflegebedürftigen dadurch gefährden. Daher sind konsequente Vorsichts- und Schutzmaßnahmen unerlässlich.

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Welche Maßnahmen erfordert die Corona Epidemie?

Das Corona Virus kann derzeit weder behandelt werden, noch existiert eine vorbeugende Impfung. Nicht einmal die möglichen Infektionswege des neuen Virus-Typs sind restlos geklärt. Bisher gehen die Mediziner und Virologen davon aus, dass gute Handhygiene und FFP 2 oder 3 Schutzmasken einen ausreichenden Schutz vor dem Corona Virus darstellen. Pflegerinnen, die in der häuslichen Pflege tätig sind, sollten aber auch an Einmal-Handschuhe, eine Schutzbrille und sterilisierbare Kittel denken. Alle eben genannten Maßnahmen dienen dem Schutz der pflegebedürftigen Person.

Auch die pflegebedürftige Person selbst sollte bei einem grippalen Infekt oder bei Husten während des Waschens oder Windeln-Wechselns eine Mund-Nase-Schutzmaske tragen müssen. Dieser vorbeugende Schutz gilt jedoch vornehmlich der Pflegekraft. Die Frage ist nur, wer die Kosten für die Schutzbekleidung übernimmt. Bei einem anerkannten Pflegegrad trägt oft die Krankenkasse die Kosten. Ohne Pflegegrad bleiben die Kosten meist an der Familie des Pflegebedürftigen hängen. Die Frage nach Hilfsmitteln oder Beatmungstechnik muss jetzt abgeklärt werden, bevor die Epidemie auch in Deutschland rasante Fallzahlen erzeugt.

Wenn eine Pflegekraft selbst oder jemand in ihrem Umfeld in Verdacht geraten, an Grippe oder dem Corona Virus erkrankt zu sein, müssen Pflegekraft und Pflegebedürftiger sich gleichermaßen in Quarantäne begeben. Bei schweren Vorerkrankungen, insbesondere der Atemwege, sollte von den Pflegenden sofort der Hausarzt benachrichtig werden. Es besteht immer die Gefahr einer tödlich verlaufenden Lungenentzündung. Vorab sollte die Frage gestellt werden, ob der Patient gegen Grippe und Pneumokokken geimpft wurde.

Bei älteren Menschen sind schwere Infektionen nicht immer sofort als solche erkennbar. Gegebenenfalls sollte die pflegebedürftige Person in einem Krankenhaus isoliert und behandelt werden. Erfahrungsgemäß verschlimmert sich der Zustand binnen einer Woche nach einer bestätigten Corona-Infektion.

Die Preise für Schutzbekleidung explodieren

Kaum geraten viele Menschen in Panik, möchten andere daran verdienen. Krankenhäuser werden um große Mengen Einmal-Schutzmasken und Desinfektionsmittel gebracht. Vermutlich sind die Diebe unter Mitarbeitern, Besuchern oder Patienten zu suchen. Eine polnische Pflegekraft, die in häuslicher Pflege arbeitet, kann sich ihre Schutzbekleidung derzeit nur über das Internet und zu Wucherpreisen beschaffen. Das stellt ein zunehmendes Problem für die Pflegenden dar.

 

 

Selbst in den Apotheken gehen durch Lieferengpässe oder fehlende Zutaten Desinfektionsmittel aus. Es besteht die Gefahr, dass ungeeignete oder minder wirksame Desinfektionsmittel bei der zu Hause geleisteten Pflege zum Zuge kommen. Wirksam gegen das Virus sind aber nur Desinfektionsmittel, die als „viruzid“, „begrenzt viruzid“ oder „begrenzt viruzid PLUS“ ausgewiesen sind. Die Verwandten eines pflegebedürftigen sollten kontrollieren, ob alle machbaren und notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

Regeln und Verhaltenstipps: machbar oder nicht?

Manche Vorsichtsmaßnahmen sind leichter einzuhalten. Andere sind im Rahmen häuslicher Pflegetätigkeiten kaum umsetzbar. So ist es beispielsweise nicht machbar, einen Abstand von einem bis zwei Metern zum Pflegebedürftigen einzuhalten, wenn dieser gewaschen, angekleidet, gefüttert oder im Bett umgelagert werden muss. Zudem hat jeder Pflegende einen Anspruch auf Freizeitausgleich. Im Rahmen der Freizeitgestaltung hat die Familie des Pflegebedürftigen leider keine Kontrolle darüber, mit wem die Pflegeperson Kontakt hat.

Zudem sind mit Corona-Viren infizierte Menschen nicht immer als solche erkennbar. Sie haben oft noch keine Symptome, können aber dennoch schon ansteckend sein. Niemand kann überprüfen, ob eine im privaten Raum tätige Pflegekraft sich auch in der Freizeit angemessen schützt oder nicht. Wenn die Pflegekraft auch nur die leisesten Erkältungsanzeichen oder grippeähnliche Symptome zeigt, sollte sie sich dem Pflegebedürftigen nicht mehr nähern dürfen. Gegebenenfalls ist dann ein professioneller Pflegedienst die bessere Wahl. Klare Absprachen sind in der momentanen Situation von immenser Bedeutung.

Die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen können nur hoffen, dass sich eine polnische Pflegekraft, die tagsüber einen Angehörigen versorgt, auch nach Dienstschluss einer guten Handhygiene befleißigt. Prophylaktisch kann auch eine verbesserte Mundhygiene als Vorbeugung gegen Pneumokokken-Infektionen hilfreich sein. Zudem sollte jeder alte Patient, der Zuhause gepflegt wird, vitaminhaltige Nahrung erhalten. Gegebenenfalls sollte das Immunsystem pflegebedürftiger Menschen mit entsprechender Nahrungsergänzung unterstützt werden.

Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung?

Mit der „Curabox“ gibt es ein erstattungsfähiges Hilfsangebot, das speziell für pflegebedürftige Menschen entwickelt wurde, die Zuhause gepflegt werden. Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten für diese Box. Sie kann bedarfsgerecht zusammengestellt werden. Enthalten sind in der „Curabox“ Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch dienen:

  • Einmalhandschuhe
  • Hand-Desinfektionsmittel
  • Flächen-Desinfektionsmittel
  • sowie Einmal-Mundschutz-Masken.

Der Einmal-Mundschutz ist im Falle der Corona-Infektion vornehmlich für die Nutzung durch die pflegebedürftige Person gedacht. Diese soll die Pflegekraft nicht anstecken, anhusten oder anniesen können. Nur erkältete oder infizierte Pflegebedürftige sollten so einen Mundschutz tragen. Besteht der Verdacht, dass der Patient eine Corona-Infektion hat, sollte sich die Pflegekraft während der Quarantäne mit einer FFP2 oder einer FFP3-Schutzmaske, Kittel, Einmalhandschuhen und Schutzbrille ausstatten lassen. Das SARS-Virus Covid-19 kann durch Tröpfcheninfektion auch über die Augen verteilt werden. Durchfeuchteter Mundschutz muss sofort ausgewechselt werden.

Der Krankheitsverlauf bei Corona-Infektionen ist altersabhängig. Die Sterblichkeitsrate steigt mit dem Vorhandensein von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen wie COPD oder Diabetes. Je älter die pflegebedürftige Person ist, desto höher sind ihre Risiken, an Corona-Infektionen zu sterben. Etwa 14,8 Prozent der bisher Verstorbenen waren älter als 80 Jahre. Im Vergleich starben unter den 50 bis 59-jährigen nur 1,3 Prozent der Infizierten. Das Immunsystem lässt ab dem 60sten Lebensjahr deutlich nach. Das Bewusstsein dafür muss bei den Pflegekräften vorhanden sein und immer wieder geschult werden.

Die derzeitige Lage erlaubt keine Nachlässigkeiten. Sie kann nur bewältigt werden, wenn alle an einem Strang ziehen. Jeder sollte sich seiner individuellen Verantwortung und der Dramatik der Lage in jedem Moment bewusst sind.