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Polnische Pflegekräfte legal beschäftigen

Wie ist die Situation in Deutschland?

Eine polnische Pflegekraft legal in Deutschland zu beschäftigen und in der 24 Stunden Pflege einzusetzen, stellt sich bereits seit einiger Zeit sehr positiv dar. Diese Art der Seniorenbetreuung und hauswirtschaftliche Versorgung Zuhause hat sich für viele Familien, die vor einer Entscheidung zur Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen standen, bewährt. In der Europäischen Union besteht eine sogenannte Dienstleistungsfreiheit, die es Unternehmen ermöglicht auch polnische Pflegekräfte in Deutschland in der Pflege als Hauswirtschaftskräfte und Pflegehilfskräfte einzusetzen. So werden bereits in vielen Häuslichkeiten Pflegebedürftige durch polnische Pflegekräfte betreut und versorgt. Sie entlasten pflegende Angehörige und tragen so mit der 24 Stunden Pflege dazu bei, dass Pflegebedürftige länger in ihrem häuslichen und sozialen Umfeld verbleiben können. Es zeigt sich, dass die zusätzlichen, polnischen Pflegekräfte ein durchaus sehr positiver Beitrag in der angespannten Personalsituation in der Pflege in Deutschland sind.

 

Polnische Pflegekräfte legal in Deutschland beschäftigen

Was können polnische Pflegekräfte legal in der häuslichen Pflege leisten?

Polnische Pflegekräfte legal führen im Rahmen der häuslichen Pflege die pflegerischen Grundtätigkeiten, die Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung von Pflegebedürftigen durch. Mit ihren Tätigkeiten tragen sie zu einer ganzheitliche und aktivierende 24 Stunden Pflege und Betreuung bei. Polnische Pflegekräfte legal berücksichtigen individuelle Wünsche und erhalten mit Blick auf die gesundheitlichen Einschränkungen die selbstständige Alltagsgestaltung des Pflegebedürftigen. Durch diese Anpassung im Pflegealltag wird die Lebenszufriedenheit des Pflegebedürftigen gefördert. Die polnischen Pflegekräfte legal werden in der Einarbeitungsphase mit den Qualitätsstandards und den gesetzlichen Bestimmungen intensiv vertraut gemacht. Sie identifizieren sich somit mit dem Unternehmensleitbild des Pflegedienstes.

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Zu den weiteren Leistungen gehören

Grundpflegerische Tätigkeiten

  • Hilfen bei der Körperhygiene und Körperpflege

Soziale Betreuung

  • Spaziergänge
  • Begleitdienste zum Arzt
  • Beschäftigung des Pflegebedürftigen

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Vor- und Nachbereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung (z.B. Sanitärbereich, Fußböden, Fenster)
  • Einkäufe für den Pflegebedürftigen

 

Über welche Voraussetzungen sollten die polnischen Pflegekräfte verfügen?

Die polnischen Pflegekräfte sollten über eine körperliche und seelische Stabilität verfügen, die die Grundlage der Versorgung in der häuslichen Pflege darstellen. Mit Geduld und Ausgeglichenheit können sie positiv und kreativ den Pflegealltag im häuslichen Umfeld begleiten. Sie nehmen in ihrem Tätigkeitsbereich Verantwortung wahr, zeigen Initiative und Einsatzbereitschaft. Die permanente Abstimmung der Aufgaben mit den Mitarbeitern im Pflegedienst setzt Teamfähigkeit voraus.
Im Rahmen ihrer Tätigkeiten können die polnischen Pflegekräfte Fähigkeiten und Ressourcen des Pflegebedürftigen erkennen. Diese werden in die Verrichtungen mit einbezogen. Durch die häusliche Pflege werden so die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen weitestgehend erhalten und gefördert. Dabei steht ein guter Blick auf den Pflegebedürftigen im Vordergrund. Bei Fallbesprechungen mit den Mitarbeitern der häuslichen Pflege können so zeitnah entsprechenden Maßnahmen abgeleitet werden.
Durch individuelle Kenntnisse über den Pflegebedürftigen und gezielte, abgestimmte Maßnahmen bei der Essenversorgung kann die polnische Pflegekraft ihn so zur möglichst selbständigen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme bewegen.

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Wie erfolgt der Personaleinsatz von polnischen Pflegekräfte?

Die polnischen Pflegekräfte stehen bei einem polnischen Unternehmen in ihrem Heimatland unter Vertrag. Das polnische Unternehmen vermittelt diese Pflegekräfte dann an Pflegedienste nach Deutschland, wobei sie weiterhin Mitarbeiter des polnischen Unternehmens bleiben. Das polnische Unternehmen trägt somit das Unternehmerrisiko im arbeitsvertraglichen Verhältnis. Die Pflegekräfte sind kranken- und sozialversicherungspflichtig abgesichert. Es qualifiziert die Pflegekraft und sorgt dafür, dass ausreichend Deutschkenntnisse vermittelt werden, die für die häusliche Pflege und den Umgang mit Pflegebedürftigen notwendig sind. Dies ist eine ganz legale Vorgehensweise, die durch die Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union gestützt wird.

Die polnische Pflegekraft muss bei der Beschäftigung in Deutschland über eine A1-Entsendebescheinigung und eine europäische Krankenversicherungskarte verfügen. So sind polnische Pflegekräfte vorrangig in den Bereichen der Betreuung, Hauswirtschaft und Pflegehilfstätigkeiten unbedenklich einsetzbar.

Wird die polnische Pflegekraft nun jedoch direkt als private Haushaltshilfe und Pflegekraft legal beschäftigt, ist der Einsatz im privaten Haushalt sehr flexibel. Sie führt letztendlich ähnliche Tätigkeiten durch, die Bestandteil des privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Pflegebedürftigen (oder seinen Angehörigen / gesetzlichem Betreuer) und der polnische Pflegekraft sind. Die Vergütung der polnischen Pflegekraft ist dann frei verhandelbar.

Eine legale Pflegekraft aus Polen hat übliche Arbeitszeiten. Nach der Pflegebedürftigkeit, dem Betreuungsaufwand und den individuellen Wünschen und Bedürfnissen kann die Arbeitszeit der Pflegekraft frei vereinbart werden. Selbst bei einem Pflegeaufwand zu Nachtzeiten ist unter Berücksichtigung der Gesamtarbeitszeit die Versorgung des Pflegebedürftigen gegeben.

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Wie können polnische Pflegekräfte in der Hauswirtschaft konkret eingesetzt werden?

Soll eine polnische Pflegekraft beschäftigt werden, sind die Tätigkeitsbereiche und einzelnen Aufgaben klar zu definieren. Hierzu gibt es in Deutschland Richtlinien, welche Aufgaben eine ungelernte Pflegekraft durchführen darf, welche angelernt werden können und welche untersagt sind.

Reinigungsaufgaben

Im Tätigkeitsbereich Hauswirtschaft führt die polnische Pflegekraft die Flächenreinigung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen durch. Diese erfolgt mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel und einem Wischmopp. Zudem sind einmal täglich der Sanitärbereich, die Küche und alle Flächen, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen, zu reinigen.

Eine Flächendesinfektion erfolgt nach vorhergehender Abstimmung und ist nur in besonderen Fällen notwendig. Sie wird vor allem in Wohnungen durchgeführt, in denen Pflegebedürftige mit einem geschwächten Immunsystem leben (z. B. aufgrund von Krebserkrankungen oder MRSA). Desinfiziert werden dann alle Flächen, die in Kontakt mit Außenstehenden (Angehörige, Besucher) kommen können.
Bei Einsatz von Urinflaschen oder Steckbecken entsorgt die polnische Pflegekraft in der Hauswirtschaft die Ausscheidungen in der Toilette. Die anschließende Reinigung der Behälter hat unter den gegebenen Hygienebestimmungen so zu erfolgen, dass keine Kontamination möglich ist.

Wäsche

Zu den hauswirtschaftlichen Aufgaben gehören die Wäschereinigung und Wäscheversorgung des Pflegebedürftigen. Sind beim Pflegebedürftigen infektiöse Erkrankungen ausgeschlossen, erfolgt die Wäschereinigung, wie in einem ganz normalen Haushalt. Bei infektiöser Wäsche müssen spezielle Waschverfahren und Waschmittel angewandt werden.

Abfall

Zu beachten ist, dass die polnische Pflegekraft zwischen den verschiedenen Tätigkeiten immer eine vorschriftsmäßige Händedesinfektion durchführt. Polnische Pflegekräfte in der Hauswirtschaft führen auch die Abfallversorgung des Haushaltes durch. Infektiöse Abfälle werden durch den Restmüll entsorgt.

Mahlzeiten

Im Rahmen der häuslichen Pflege wird die polnische Pflegekraft Umgang mit Lebensmitteln haben. Hierzu ist sie gesondert nach dem Infektionsschutzgesetz § 43 zu belehren. Diese Belehrung muss dann fortlaufend einmal jährlich erfolgen. Die Pflegekraft bereitet die Mahlzeiten vor, unterstützt den Pflegebedürftigen bei der Nahrungsaufnahme und ist für die Nachbereitung der Mahlzeiten zuständig. Dabei ist insbesondere auf die Inhalte von Kühlschränken und Vorratsschränken zu achten. Verdorbene oder verfallene Lebensmittel sind zu entsorgen. Zweimal jährlich sollten Kühlschrank und Vorratsschrank mit warmem Wasser und Spülmittel ausgewischt werden.