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Polnische Pflegekräfte von der Steuer absetzen

Die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen wird immer häufiger von Pflegekräften aus der EU verrichtet. Der Begriff „polnische Pflegekräfte“ hat sich dabei bereits umgangssprachlich fest etabliert, schließt aber Pflegekräfte aus anderen Staaten der EU mit ein auch wenn diese gar nicht aus Polen sondern anderen Osteuropäischen Ländern stammen. Die 24-Stunden-Pflege stellt für fast alle Familien einen finanziellen Kraftakt dar, den es zu stemmen gilt. Daher erfahren Sie in diesem Beitrag welche Kosten der polnischen Pflegekräfte Sie steuerlich geltend machen können.


Kosten von polnischen Pflegekräften

Die Kosten für eine polnische Pflegekraft sind von vielen Faktoren abhängig. Sie können zwischen 2000 und 5000 Euro pro Monat liegen. Sie können z.B. selbst eine polnische 24-Stunden-Pflegekraft anmelden und treten damit als Arbeitgeber auf (Arbeitgebermodell). Zu den Lohnkosten zahlen Sie noch Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, ggf. Versicherungen und Kost und Logis. Damit kommen sie mindesten auf 5000 Euro monatlich.
Eine andere Variante ist das Entsendemodell. Dabei ist das Betreuungspersonal bei Partner-Unternehmen im EU-Ausland fest angestellt. Zur Erbringung der Dienstleistung der 24-Stunden-Pflege werden die polnischen Pflegekräfte ordnungsgemäß nach Deutschland entsendet. Grundlage dafür ist Art. 56 des Vertrages über die Arbeitsweise (AEUV) der Europäischen Union.

Richtig von der Steuer absetzen

Egal für welche Variante sie sich entscheiden: Die Kosten für haushaltsnahen Dienstleistungen sind für den Betreuungsbedürftigen bis zu 4000 Euro im Jahr steuerlich absetzbar. Das schließt Pflegeleistungen mit ein. § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz „Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ regelt, dass 20 Prozent der geleisteten Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse in Form von Pflege- und Betreuungsleistungen bis zum oben genannten Maximalbetrag absetzbar sind.